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Pferderecht

 

 

Reiter und Halter

 

Tierrecht

 

 

Versicherungsrecht

 

 

Willkommen !

Wir sind Rechtsanwälte und Fachanwälte im Arbeitsrecht, Familienrecht und Steuerrecht.

Wir sind auch Liebhaber der Pferde, Züchter und Reiter.

 

Daher sind wir als Anwälte seit Jahren mit Fällen rund um das Pferd konfrontiert, dem Pferderecht.

 

Wir vertreten Reiter, Halter, Gestüte bei allen Rechtsfragen rund um das Pferd, den Kauf, Zucht, beim Pferdekauf, Leasing, Pacht, Sport, Unfälle, Versicherung, tierärztliche Behandlungen, sowie im Reitbetrieb, dem sogenannten Pferderecht.

 

Wir beraten und vertreten seit Jahren Gestüte, Reitbetriebe, Vereine, Züchter, Tierkliniken, Tierärzte, Hufschmiede und auch private Pferdehalter und Reiter rund um das Pferd und Pferderecht.

 

Unsere besonderen Fachkenntnisse als Rechtsanwälte sind nachgewiesen durch die Verleihung des Titels Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

 

Bei Bedarf können wir auf im Pferderecht erfahrene Sachverständige für das Pferd, zu den Bereichen Zucht und Haltung sowie Sport, zurückgreifen.

 

Wir geben Ihnen gerne eine Einschätzung Ihres Falles ! 

Vereinbaren Sie hierfür einen persönlichen oder telefonischen (oder per Videokonferenz) Beratungstermin mit uns.

Pferderecht

Wir beraten und vertreten Sie fachkundig gepaart mit eigener Erfahrung zu den folgenden Bereichen im Pferderecht:

 

Pferdekauf

 

Kaufvertrag, Mängel, Gewährleistung

 

Vertragsrecht

Einstellervertrag 

Bereitervertrag

Pachtvertrag

Gestütsverträge

Arbeitsverträge

Kauf

Leasing

Pacht

 

Beratung von Gestüten, auch im Steuerrecht

 

Zucht, Zuchtverträge, Deckvertrag, Deckbedingungen Pferd, Hengste

 

Tierarzt

Tierarzthaftung

Behandlungsfehler

 

Versicherung 

Lebensversicherung Pferd

Sportversicherung

Unfallversicherung

 

Tierhalterhaftung

Unfälle durch das Pferd 

Unfälle mit dem Pferd

Schäden

Reitunfälle

 

Sportrecht

Doping 

Disziplinarrecht

 

Weitere Rechtsgebiete

Arbeit und Familie …… betreffen jeden.

 

Als Fachanwälte für Familienrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht und Rechtsanwalt spezialisiert im Erbrecht haben wir uns seit mehr als 20 Jahren auf diese Rechtsgebiete spezialisiert.

 

Unsere Mandanten kommen bundesweit zu uns, jegliche Kommunikation kann bequem auch online erfolgen.

Wir arbeiten mit modernster Technik und stellen Ihnen so unsere Erfahrung aus mehr als 5000 Fällen zur Verfügung. 

Sie suchen nach fachkundigem Rat oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt spezialisiert im

 

 

Als hoch spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte können wir Ihnen kurzfristig an einem unserer verkehrsgünstig gelegenen Standorte in Weingarten (Baden),  Linkenheim-Hochstetten und Karlsruhe  einen persönlichen Termin anbieten.

Natürlich stehen wir Ihnen auch telefonisch oder mittels Videokonferenz zur Verfügung.

 

Rufen Sie uns einfach an. 07247-954540.

 

www.arbeit-und-familie.com

 

 

 

 

Kosten

Wir arbeiten transparent. Gerne geben wir Ihnen im Rahmen einer Erstberatung eine erste Beratung und Einschätzung Ihres Falles. Diese kann auch telefonisch oder mittels Videokonferenz erfolgen. 

Wenn wir danach ihr Mandat übernehmen, so berechnen wir unsere Gebühren in der Regel nach dem für Rechtsanwälte geltenden Gesetz für die Vergütung von Rechtsanwälten (RVG).

 

Für die Höhe der Gebühren ist der Wert des Gegenstandes massgeblich.
In besonderen Situationen, einfach gelagerten Fällen oder bei ausschliesslicher Beratung vereinbaren wir regelmässig ein Stundenhonorar mit Ihnen, unser Stundensatz beträgt 230.- für Verbraucher und 250.- für Unternehmer, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Eine erste anwaltliche ausführliche Beratung zu Ihrem Fall kostet idR 190.- Euro, maximal 250.- Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Diese wird auf eine spätere Vertretung angerechnet.

Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, so prüfen wir gerne für Sie die Kostenübernahme und ggf. Anrechnung. Bitte beachten Sie aber hierbei, dass Sie (wie beim Arzt) unser Vertragspartner und Kostenschuldner sind und wir daher mit Ihnen abrechnen müssen. Sie können dann ihre Rechnung bei der Versicherung einreichen.


Sie können gerne kurzfristig einen Besprechungstermin zur persönlichen Besprechung Ihrer Angelegenheit in einer unserer verkehrsgünstig gelegenen Kanzleien vereinbaren, natürlich bieten wir auch einen Telefontermin oder eine Videokonferenz an.

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie eine Beratung zu Ihrem Fall !

 

 

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© Kerstin Wisniowski und Dr. Björn-Peter Säuberlich Rechtsanwälte